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   BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91   

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https://dejure.org/1991,22465
BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91 (https://dejure.org/1991,22465)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 4 AZR 245/91 (https://dejure.org/1991,22465)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 4 AZR 245/91 (https://dejure.org/1991,22465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft - Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses i.R. eines Stundensatzes nach Jahreswochenstunden - Nichtigkeit einer Vergütungsvereinbarung zulasten einer bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 634/90

    Rechtmäßigkeit einer geringeren anteiligen Vergütung für eine

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91
    Mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse einer Lehrkraft rechtfertigen keine unterschiedliche Vergütung gegenüber einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 - n.v.).

    Die soziale Lage eines teilzeitbeschäftigten Lehrers kann zwar nach der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts dann als sachlicher Grund für eine Differenzierung gewertet werden, wenn sie sich auf das eigene Berufsleben bezieht und der Lehrer neben seiner Teilzeitbeschäftigung einer festen Haupttätigkeit als Vollzeitbeschäftigter nachgeht, aus der er für sich und seine Familie eine auskömmliche und gesicherte Existenzgrundlage zu gewinnen vermag (BAG Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 -, nicht veröffentlicht, im Anschluß an BAG Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 553/89 -, EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Das rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung gegenüber vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, weil insoweit keine Haupttätigkeit eines Vollzeitbeschäftigten vorliegt (BAG Urteil vom 21. August 1991, a.a.O.).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91
    Darin liegt keine unzulässige Rückwirkung von Bewährungszeiten (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91
    Der Senat kann deshalb auf seine bisherige Rechtsprechung zu diesen Fragen verweisen (vgl. BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 -, nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • LAG Köln, 05.07.1991 - 10 Sa 72/91

    Vollzeit; Teilzeit; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Wochenstunden;

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91
    Eine solche Regelung hat auch der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Ziff. 8.1 seines Runderlasses vom 20. November 1981 getroffen (vgl. hierzu LAG Köln. Urteil vom 5. Juli 1991 - 13/10 Sa 72/91 -, LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 10).
  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 245/91
    Dies genügt, um die Bewährung der Klägerin zu bejahen (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1968 - 4 AZR 126/68 - AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf

    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990, BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985, im tatbestandlich besonders gestalteten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt (vgl. weiter die Senatsurteile vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 - ZTR 1992, 73, sowie die Urteile des Vierten Senats vom 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - ZTR 1992, 72, und vom 27. November 1991 - 4 AZR 245/91 -, nicht veröffentlicht, und des Sechsten Senats vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = NZA 1991, 350; a. A. Lipke, ArbuR 1991, 76, 79; Schüren/Kirsten, SAE 1991, 116 ff.).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 95/92

    Hauptberuflicher Notar als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Rechtfertigung einer

    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990 (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985) im tatbestandlich besonders gestalteten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt (vgl. weiter die Senatsurteile vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 - ZTR 1992, 73, sowie die Urteile des Vierten Senats vom 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - ZTR 1992, 72, und vom 27. November 1991 - 4 AZR 245/91 -, nicht veröffentlicht, und des Sechsten Senats vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - NZA 1991, 350, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; a. A. Lipke, ArbuR 1991, 76, 79; Schüren/Kirsten, SAE 1991, 116 ff.).
  • BAG, 22.04.1992 - 5 AZR 397/91

    Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-)

    Das hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Beschäftigungsförderungsgesetzes und weiter auf Hanau (NZA 1984, 345, 347) im Urteil vom 22. August 1990 (- 5 AZR 543/89 - AP Nr. 8 zu § 2 BeschPG 1985, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im tatbestandlich besonders gestalteten Falle eines im landeskirchlichen Dienst stehenden Pfarrers, der sechs Wochenstunden Religionsunterricht erteilte, näher ausgeführt (vgl. weiter die Senatsurteile vom 7. August 1991 - 5 AZR 88/91 - und vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 -, beide nicht veröffentlicht; sowie die Urteile des Vierten Senats vom 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - und vom 27. November 1991 - 4 AZR 245/91 -, ebenfalls nicht veröffentlicht, und des Sechsten Senats vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - NZA 1991, 350, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; a. A. Lipke, ArbuR 1991, 76, 79; Schüren/Kirsten, SAE 1991, 116 ff. und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. März 1992 - 5 AZR 237/91 - nochmals bestätigt).
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